Laryngorhinootologie 2013; 92(09): 611-613
DOI: 10.1055/s-0033-1351269
Gutachten + Recht
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Aus der Gutachtenpraxis: Besonderheiten bei der Begutachtung von Landwirten bei Verdacht auf Lärmschwerhörigkeit

From the Expert’s Office: Peculiarities in the Expert Opinion in Farmers with Suspicion of Noise Induced Hearing Loss
T. Brusis
,
O. Michel
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
31. August 2013 (online)

Einleitung

Die Tätigkeiten von Landwirten sind mit Lärmeinwirkungen verbunden, die sehr unterschiedlich sein können. Da manche Landwirte weit über die Altersgrenze hinaus arbeiten, kann die Abgrenzung einer eventuellen Lärmschwerhörigkeit gegen eine „Altersschwerhörigkeit“ im Einzelfall sehr schwierig sein. Das Problem ist, dass meist keine Voraudiogramme von regelmäßigen Untersuchungen nach G 20 vorliegen. Das erste Audiogramm wird meist erst angefertigt, wenn der alte Bauer schon längere Zeit schlecht hört. Außerdem gibt es unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gegenüber anderen gesetzlichen Unfallversicherungen.