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DOI: 10.1055/s-0033-1354102
BARMER GEK Zahnreport 2013: Methodische Aspekte zur Auswertung von Heil- und Kostenplänen zur Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Hintergrund: Für die Versorgung mit Zahnersatz ist vor dem Behandlungsbeginn vom Zahnarzt ein Heil- und Kostenplan zu erstellen und bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Der hier betrachtete Teil 1 des Heil- und Kostenplans enthält Zeilen zum Befund, zur Regelversorgung und zur Therapieplanung, in die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vorgegebene Kürzel und deren mögliche Kombinationen bei Neueingliederungen von Zahnersatz eingetragen werden. Die Kosten für die Regelversorgung werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Zusätzliche Leistungen wie keramikvollverblendete Kronen oder ein Implantat statt einer Brückenversorgung gelten als gleichartige bzw. andersartige Versorgung. Die zusätzlichen Kosten werden vom Patienten selbst getragen. Daten und Methoden: Ausgewertet wurden pseudonymisierte Daten zur prothetischen Versorgung der GEK-Versicherten aus dem Jahr 2009. Als Vorbereitung für die Datenauswertung wurden die vorhandenen Kürzel der o.g. Zeilen gesichtet und inhaltlich unter Berücksichtigung der Fachliteratur und in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der BARMER GEK in Gruppen klassifiziert. Die Kürzel wurden soweit möglich nach Behandlungsnotwendigkeit, Zahnzustand bzw. Zahnersatzkategorie (Zahn komplett vorhanden, Zahn fehlend, Krone, Brückenglied, herausnehmbarer und Kombinationszahnersatz, Implantate und Suprakonstruktionen) und der Versorgungsform (Regelversorgung, gleich-, andersartige Versorgung) kategorisiert. Ergebnisse: Die im Jahr 2009 abgerechneten Heil- und Kostenpläne (n = 107.769) beinhalteten Informationen über 3.017.532 Zähne. Der häufigste Befund war mit 58,9% Zahn komplett vorhanden mit den Kürzel pw, ww, x, ur oder kein Eintrag, fehlende Zähne (Kürzel Lückenschluss) (oder f) machten einen Anteil von 8,4% aus. Die häufigsten bereits vorhandenen Versorgungen waren Kronen mit den Kürzel k, pk, kw, kx (16,4%) und herausnehmbarer Zahnersatz mit folgenden Kürzel e, r, t, tr, ew, rw, tw, tx (11,6%). Bei der Klassifizierung der Befunde nach bestehender Behandlungsnotwendigkeit waren fehlende Zähne mit 36,2% und herausnehmbarer Zahnersatz mit 20,7% die häufigsten Anlässe. In der Klassifikation der Kürzel der Regelversorgung wurden folgende Kürzel K, PK, KO, KH, KV, KVO und KVH in die Kategorie Kronen und E, H, R, T und TV in die Kategorie herausnehmbarer Zahnersatz erfasst. Bei Betrachtung dieser Zeile stellte sich dar, dass für 20,5% der Zähne eine Behandlung geplant war, 13,4% wurden mit herausnehmbarem Zahnersatz und 6,0% mit Kronen versorgt. Behandlungsbedürftige Zähne (n = 623.946) wurden zu 70,5% im Rahmen der Regelversorgung behandelt, zu 19,8% mit gleichartigem und zu 8,4% mit andersartigem Zahnersatz versorgt. Bezüglich der Versorgungsform hatten herausnehmbarer Zahnersatz mit 17,1% bei der Regelversorgung und Kronen mit 80,9% bei der gleichartigen Versorgung das größte Gewicht. Bei andersartiger Versorgung waren der herausnehmbare Zahnersatz (28,7%) und Implantate, die die Kürzel SKM, SEO, ST, STV, STM, SBM, SBV, SR beinhalteten (26,3%) am stärksten vertreten. Nur 0,1% (n = 434) Implantate wurden im Rahmen der Regelversorgung angefertigt im Vergleich zur Therapieplanung mit 5,2%. Schlussfolgerungen: Auf Basis der Heil- und Kostenpläne liefert der BARMER GEK Zahnreport 2013 eine erste Darstellung der Versorgung mit Zahnersatz. Die Auswertung der drei Zeilen im Heil- und Kostenplan stellte aufgrund der Komplexität des Themas und der Tatsache, dass die Daten nacherfasst wurden eine Herausforderung dar. Es ist weitgehend gelungen, die Kürzel in inhaltlich passenden Kategorien zusammenzufassen und darzustellen. Nur für 330 Zähne konnten die Daten nicht ausgewertet werden (sie waren fehlend oder unplausibel).