RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0033-1354140
Bestandsaufnahme zu Versorgungsdefiziten und Versorgungsmanagementprogrammen gesetzlicher Krankenversicherungen für die Indikation Alzheimer-Demenz
Hintergrund: Die Versorgung chronisch Kranker im deutschen Gesundheitswesen gilt als defizitär. Angesichts von Über-, Unter- und Fehlversorgung werden hier noch Effizienzreserven gesehen, die es zu heben gilt. Der Gesetzgeber hat in den letzten 20 Jahren mit der Einführung von neuen Versorgungsformen sukzessive für Kostenträger und Leistungserbringer die Möglichkeit geschaffen, die Versorgung, insbesondere chronisch Kranker, im Rahmen von Versorgungsmanagementprogrammen zu verbessern. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird eine starke Zunahme an Demenzerkrankungen prognostiziert. Während derzeit ca. 1,1 Mio. Demenzerkrankte in Deutschland leben, wird die Anzahl auf voraussichtlich 2,6 Mio. Erkrankte im Jahr 2050 steigen. Die Alzheimer-Demenz stellt dabei die häufigste Form bei Demenzerkrankungen dar. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Studie für die Indikation Alzheimer-Demenz zu untersuchen, welche Defizite in der Versorgung betroffener Personen bestehen und inwieweit Versorgungsmanagementprogramme existieren, die solche Versorgungsdefizite adressieren. Methodik: Eingangs wurde eine systematische Literaturrecherche zu Versorgungsdefiziten und Versorgungsmanagementprogrammen für die Indikation Alzheimer-Demenz in den medizinischen Datenbanken Embase und Scopus durchgeführt. Diese Suche wurde anschließend um eine teilsystematische Literaturrecherche im Internet ergänzt. Ferner wurden die Existenz und die inhaltliche Ausgestaltung von Versorgungsmanagementprogrammen bei den 40 größten gesetzlichen Krankenkassen (Versichertenabdeckung > 90%) mittels eines standardisierten Fragebogens abgefragt. Derzeit werden Experteninterviews zu Versorgungsdefiziten mit Vertretern von Leistungserbringerverbänden, medizinischen Fachgesellschaften und Krankenkassen sowie mit Patientenvertretern und weiteren Entscheidungsträgern des Gesundheitswesens durchgeführt. Die Auswertung der empirischen Analysen wird in anonymisierter Form erfolgen. Ergebnisse: Bisher liegen die Ergebnisse der systematischen und teilsystematischen Literaturrecherchen vor. Bei der Indikation Alzheimer-Demenz fanden sich u.a. Defizite struktureller Art. In diesem Kontext ist z.B. ein Mangel an speziellen Einrichtungen für Diagnose und Therapie (Gedächtnisambulanzen/Memory Clinics) erkennbar. Zudem besteht ein Defizit in der vielfach verspätet gestellten Diagnose. Geriatrische und gerontopsychiatrische Wissenslücken beim Hausarzt führen dazu, dass bei einer Vielzahl an Demenzerkrankten dieses Erkrankungsbild übersehen wird. Bei der Alzheimer-Demenz wird im therapeutischen Bereich einerseits der unzureichende Einsatz spezifischer Arzneimittel, andererseits aber auch ein hohes Verschreibungsvolumen von Arzneimitteln ohne nachgewiesene Wirksamkeit bemängelt. Psychiatrische und neurologische Begleiterkrankungen werden vielfach inadäquat therapiert. Pflegeheime, in denen eine Vielzahl an Demenzerkankten lebt, sind für deren Bedürfnisse häufig nicht angemessen eingerichtet. Derzeit erfolgt die Auswertung der Fragebögen, deren Rücklaufquote bei 67,5% liegt. Die Durchführung der Experteninterviews soll Ende Mai 2013 abgeschlossen sein. Diskussion/Schlussfolgerung: Für die Indikation Alzheimer-Demenz werden in der Literatur zahlreiche Versorgungsdefizite genannt, sowohl struktureller Art als auch hinsichtlich Diagnose, Therapie und Pflege. Mittels der Experteninterviews soll nun zum einen überprüft werden, ob diese Defizite von den an der Versorgung Beteiligten in dieser Form bestätigt werden können, zum anderen soll diese empirische Datenerhebung zeigen, ob weitere Versorgungsdefizite existieren. Die Befragung der Krankenkassen zum Vorhandensein und zur Ausgestaltung von demenzspezifischen Versorgungsprogrammen soll einen aktuellen Überblick darüber geben, inwieweit sich die gesetzlichen Kostenträger den identifizierten Problemen annehmen.