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DOI: 10.1055/s-0033-1356867
Pyrrolizidinalkaloide - the never ending story?
Subject Editor:
Publication History
Publication Date:
19 September 2013 (online)
Unter dem Titel »Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden in Kräutertees und Tees sind zu hoch« erschien Mittel Juli - passend zum journalistischen Sommerloch die Pressemitteilung des Bundesamts für Risikobewertung (BfR), die dann von der Presse, beispielsweise der Süddeutschen Zeitung, auch gleich aufgegriffen wurde. Der Untertitel der BfR-Pressemitteilung lautet schon weniger alarmierend: »Erste nicht repräsentative Ergebnisse eines BfR-Forschungsprojekts zeigen, dass Anstrengungen zur Minimierung der Gehalte erforderlich sind«.
Die Untersuchungen von 221 handelsüblichen Proben durch das BfR ergaben stark schwankende und in einzelnen Proben überraschend hohe Konzentrationen für Pyrrolizidinalkaloide (PA) für mehrere bisher diesbezüglich nicht als problematisch geltende Heilpflanzen, wie z.B. Fenchel. Die Mediane liegen allerdings für die meisten Pflanzen in der Größenordnung um 0,1 mg/kg, und bei der Angabe »bis zu 3,4 mg/kg Trockengewicht« handelt es sich um den Maximalwert in einer einzigen Probe, wobei es durchaus einige solche Ausreißer gibt und zwar bei unterschiedlichen Pflanzenarten. Unklar ist, wie die Homogenisierung und Aufarbeitung der Proben im Einzelnen erfolgte. Anlass der Untersuchungen war nämlich die Etablierung einer neuen Methode (SPE-LC-MS/MS). Sie zeichnet sich einerseits durch eine sehr niedrige Nachweisgrenze, andererseits durch die umfassendere Berücksichtigung der rund 200 bekannten PA aus. Demnach stellen sich vor einer toxikologischen Bewertung Fragen zur analytischen Methodik.
Erfahrungsgemäß diversifiziert sich mit wachsender Zahl der Vertreter einer Molekülgruppe auch deren toxikologische Bedeutung (wir hatten dies beispielsweise auch bei den Cumarinen, wo uns ja in analoger Situation einige Jahre lang die »Berliner Weiße grün« mit Waldmeister vorenthalten wurde). Die bisherigen analytischen und toxikologischen Bezüge auf Gesamt-PA müssen differenziert bewertet werden.
Gültige Grenzwerte
Nach den Grenzwerten für Arzneimittel mit anerkannten Anwendungsgebieten gemaß Monografien nach § 25 Abs. 7 Arzneimittelgesetz (AMG), darf die tägliche Exposition bei maximaler Dosierung folgende Werte nicht übersteigen: 100 μg PA/Person bei externer Anwendung, 1 μg PA/Person bei innerer Anwendung, 10 μg PA/Person bei der Anwendung von Huflattichblättern als Teeaufguss.
Diese Werte sind nach kontrovers geführten Diskussionen 1992 (Bundesgesundheitsamt) festgelegt worden und beruhen auf einer Extrapolation mit üblichen Sicherheitsfaktoren aus dem Tiermodell der Ratte hinsichtlich Leberschädigung und Leberkrebs. In der Kommission E wurde der Huflattich zunächst ganz infrage gestellt und nur durch Erklärungen von Dr. Veronica Carstens, der ärztlich-naturheilkundlich tätigen Gattin des damaligen Bundespräsidenten, bezüglich der Unverzichtbarkeit von Huflattich in der naturheilkundlichen Praxis mit den genannten Grenzwerten »gerettet«. Diese Werte würden aber jetzt bei einzelnen Chargen anderer Tees etwas überschritten - wenn man 6 g Droge als tägliche Dosis zugrunde legt.
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Ursache der PA-Belastung unbekannt
Die Ergebnisse des BfR wurden jetzt offensichtlich veröffentlicht, ohne sie mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abzustimmen. Der Forderung, die Werte durch geeignete Maßnahmen zu verringern, ist natürlich zuzustimmen - die Frage nach dem WIE wird die Experten aus Anbau bis hin zu Herstellern und Vertreibern beschäftigen. Sind Verunreinigungen i.S. von Beimengungen anderer Pflanzen für die hohen PAWerte verantwortlich? Finden beim Trocknen und Lagern unkontrollierte Prozesse statt? Oder löst womöglich eine wiederholte Ernte mehrjähriger Pflanzen aus maschinell abgeschnittenen oberirdischen Anteilen eine Umschaltung auf ihr Notprogramm mit erhöhter Bildung von PA als Fraßgift aus?
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Relevanz
Die ärzte haben die undankbare Aufgabe, aufgeschreckte gesundheitsbewusste Patienten zu beruhigen. Ob Warnungen vor regelmäßiger Einnahme von Kräutertees bei Schwangeren und Kindern schon gerechtfertigt sind, kann man kontrovers diskutieren. Rechnerisch ergeben sich pro kg Körpergewicht bei den vom BfR genannten Verzehrsgewohnheiten natürlich höhere Belastungen bei Kindern. Mit Fencheltee sind aber schon Generationen ohne Leberschädigung aufgezogen worden und der Fencheltee dürfte früher auch keine niedrigeren Konzentrationen an PA gehabt haben - nur wusste das niemand.
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