physiopraxis 2013; 11(09): 16-20
DOI: 10.1055/s-0033-1357240
physiopolitik
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Gesprächsstoff

Elke Oldenburg

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Publication Date:
20 September 2013 (online)

AOK Bayern – Checkliste für Verordnungen ist da!

Die Rezeptprüfpflicht ist unter Physiotherapeuten ein Dauerthema. In einigen Bundesländern mehr, in anderen weniger. In Bayern dauerte es drei Jahre, bis die AOK dort bereit war, eine Checkliste zur Prüfung der Heilmittelverordnungen zu vereinbaren. Wie der ZVK-Landesverband Bayern berichtet, waren einige Aktionen nötig, um den Stein ins Rollen zu bringen: Nachdem jegliche Gesprächsversuche erfolglos blieben, initiierte der ZVK-Landesverband Bayern 2012 gemeinsam mit den Berufsverbänden VPT und VDB eine Informationskampagne in den Mitgliedspraxen. Mit Plakaten und Flyern klärten die Physiotherapeuten ihre Patienten über die erschwerten Abrechnungsbedingungen auf. Zudem sammelten sie Unterschriften von AOK-Versicherten – bis heute kamen über 12.000 zusammen – und leiteten diese an die AOK-Direktionen weiter. Der darauf folgenden Unterlassungsklage hat das Sozialgericht München bis heute nicht stattgegeben. Die Proteste waren nun auch für die Politik nicht mehr übersehbar. Letztendlich lud die Bayrische Staatssekretärin Melanie Huml die Physiotherapieverbände, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die AOK Bayern an einen Tisch. Dort gelang den Berufsverbänden nach Angaben des ZVK-Landesverbandes Bayern der Durchbruch.

Die Berufsverbände sehen in der neuen Checkliste, die für Behandlungen ab dem 31.7.2013 gültig ist, eine enorme Erleichterung für die Praxen. In einigen Punkten dürfen die Therapeuten die Fehler des Arztes selbst korrigieren. Dennoch wird die AOK die Verordnungen gründlich prüfen und bei schwerwiegenden Fehlern die Rezepte absetzen. Für den Bürokratieabbau hat der ZVK-Landesverband Bayern folgenden Vorschlag: bundesweite Einführung einer zertifizierten Arztsoftware, mit der formale Fehler von vornherein vermieden werden können.

ba