Zusammenfassung
Recht Krankenhauskeime in der Aufbereitung, mangelhaftes Sterilgut im
Operationssaal, Hygienefehler bei Notfallpatienten. Meldungen zu Infektionen, die im
Krankenhaus übertragen wurden, haben die Öffentlichkeit in der vergangenen Zeit häufig
aufgeschreckt. Denn trotz aller Vorsorge können Ärzte und Pflegende in die Keimfalle
geraten. Die rechtlichen Vorgaben beantworten klar und deutlich, wann sie zur Rechenschaft
gezogen werden können und wann nicht.