Schwere und unheilbare genetische Erkrankungen stellen seit jeher eine große Belastung
für die
Elternpaare dar. Paare mit der Anlage zu schweren genetischen Erkrankungen haben bei
Kinderwunsch die Entscheidung abzuwägen, eine Schwangerschaft einzugehen, mit dem
Risiko von
etwa 25–50 %, je nach Erbgang, ein genetisch schwer geschädigtes Kind zu bekommen
oder mithilfe
der Pränataldiagnostik im Verlauf der Schwangerschaft ggf. die Erkrankung des Kindes
zu erkennen
und die Schwangerschaft auf Probe durch einen medizinisch indizierten Abort zu beenden.