PPH 2013; 19(06): 333-334
DOI: 10.1055/s-0033-1360806
DFPP-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege

Mitteilungen für die Mitglieder
Uwe Genge
Further Information

Publication History

Publication Date:
19 November 2013 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zoom Image
Uwe Genge, stellvertretender Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Psychiatrische Pflege

seit Jahren empfehlen für die Bundesregierung arbeitende Gremien eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Pflegeberufe. Laut Wissenschaftsrat (Empfehlungen zur hochschulischen Qualifikation für das Gesundheitswesen, 13.7.2012), Gesundheitsforschungsrat (27. Sitzung, 3.2.2010) und Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Sondergutachten 2012) sollen Pflegende künftig auch an Hochschulen ausgebildet werden. Doch die politische Realität sieht anders aus. Gegen alle Beteuerungen behindert die Bundesregierung die Weiterentwicklung des Pflegeberufs.

Im Mai dieses Jahres wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) eingeführt. Berufliche Qualifikationen und Kompetenzen sollen damit EU-weit vergleichbar dargestellt werden. Der Pflegeberuf wird auf Stufe 4 eingeordnet, zum Vergleich: Europaweit liegt das Niveau der Pflegefachkräfte zwischen 5 und 6.

Da die Beratungen zur Änderung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) und damit Überlegungen zur Neustrukturierung der Pflegeberufe noch nicht abgeschlossenen sind, wird die definitive Zuordnung zunächst zurückgestellt. Streitpunkt ist die 12-jährige Schulbildung als Zugang zur Ausbildung für die Krankenpflege; diese besteht für 25 der 27 EU-Staaten.

Mitte Juni diesen Jahres hat der zuständige Binnenmarktausschuss über diese EU-Richtlinie abgestimmt und auf Betreiben Deutschlands gekippt. Immerhin soll ein „Kompetenzkatalog“ erstellt werden, in dem Anforderungen aufgelistet werden, die alle Gesundheitsfachkräfte in der EU erfüllen müssen – egal, ob sie ein Abitur haben oder nicht.

Das Festhalten an der Berufsschulausbildung kann fatale Folgen haben, da Berechnungen der Kultusministerkonferenz für die kommenden 12 Jahre eine Abnahme der Absolventen allgemeinbildender Schulen um fast 19 Prozent prognostizieren, der Anteil der Jugendlichen an der gleichaltrigen Bevölkerung, die die Fachhochschul- oder Hochschulreife erwerben, künftig in Deutschland dagegen von 58 Prozent in 2011 auf 60,2 Prozent in 2025 ansteige [[1]].

Aber es werden auch Fakten geschaffen. Die Bildungslandschaft, allen voran Berufsfachschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, kreieren „Duale Studiengänge“, die für eine Pflege am Bett ausbilden (sollen). Auch in der Psychiatrischen Pflege finden entsprechende Entwicklungen statt.

Neben der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld und der Kooperation Vitos GmbH und Akademie der Steinbeis-Hochschule Berlin in Marburg sind in den kommenden Monaten mindestens an zwei weiteren Hochschulen entsprechende Angebote geplant: „Erweiterte Pflegekompetenzen bei langfristigem Versorgungsbedarf – Schwerpunkt Psychiatrie“ an der Katholischen Hochschule Mainz und 2014 der Studiengang „Psychiatrische Pflege“ an der Hochschule Fulda (mit der Kombination Studium und Abschluss Fachweiterbildung Psychiatrie).

Allen Studiengängen gemeinsam ist, dass sie auf eine bereits absolvierte Grundausbildung aufbauen. Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht hinsichtlich des Aufgabengebiets dieser zukünftigen Absolventen. Hier wird die DFPP in ihren jeweiligen Arbeitsgruppen noch wertvolle Arbeit leisten.

DFPP: Aktuelle Mitteilungen
  • Stellungnahme „Patientenversorgung in Gefahr! Neues Entgeltsystem ohne Personalbemessung – Verbände fordern eine Gewährleistung von Strukturqualität in der Psychiatrie nach Wegfall der Psych-PV“: Gemeinsam mit der BFLK e.V. hat die DFPP im Juli 2013 in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass mit dem Wegfall der Psych-PV (ab 2017) auch die normativen Vorgaben für eine ausreichende Personalbesetzung entfallen. Mit der Finanzierung über das PEPP drohen in den Kliniken interne Verteilungskämpfe um Stellenpools. DFPP und BFLK fordern daher sinnvolle Rahmenempfehlungen für die Personalausstattung von Kliniken. Die Stellungnahme im Volltext finden Sie im Internet unter: http://www.dfpp.de/index.php/aktuelles/115-gemeinsame-stellungnahme-von-dfpp-und-bflk.

  • Vom 30. Januar bis 01. Februar 2014 findet in Herne ein gemeinsamer Kongress mit der BAPP e.V. statt, in dessen Rahmen auch die jährliche DFPP-Mitgliederversammlung abgehalten wird.

Bruno Hemkendreis

Assoziierte Verbände

BAPP e.V.

Die BAPP (Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.) feierte 2012 ihr zehnjähriges Jubiläum. Was 2002 mit einem unverbindlichen Treffen von zwölf Menschen begann, hat sich inzwischen zum fachlichen und berufspolitischen Sprachrohr der Ambulanten Psychiatrischen Pflege (APP) im deutschsprachigen Raum entwickelt. Es ist das Ziel der BAPP, die APP zu stärken und das Recht des psychisch erkrankten Menschen auf eine kompetente, umfassende und patientenorientierte Pflege zu fördern.

Die BAPP hat im letzten Jahrzehnt die APP mitgestaltet, definiert und weiterentwickelt. Unter anderem wurde ein Tätigkeitskatalog erarbeitet, der die Inhalte der APP transparent darstellt. Jährlich zwei Bundestagungen für APP gehören ebenso wie die Mitwirkung an Fachkongressen zu den Standardaktivitäten. Insbesondere bei den eigenen Bundestagungen können die Teilnehmenden ihre Fachkompetenz einbringen und dadurch an der Entwicklung berufspolitischer Stellungnahmen, arbeitserleichternder Formblätter und qualitätssichernder Standards mitwirken. Auch die Vernetzung, die Kommunikation untereinander und die fachliche Fortbildung können hier ausgebaut werden.

Gemeinsam mit einem Softwareunternehmen war es möglich, eine Software-Plattform zu entwickeln, die besonders den Bedürfnissen der APP gerecht wird. Die Weiterentwicklung der Software erfolgt durch regelmäßigen Austausch mit Nutzern auf den Bundestagungen.

Durch die Gründung mehrerer Regionalgruppen können die unterschiedlichen deutschen Strukturen regional besser bearbeitet und verglichen werden. In Zusammenarbeit mit zwei Bildungseinrichtungen ist ein Curriculum für die notwendige Weiterbildung der in der APP eingesetzten Mitarbeiter konzipiert worden. Potentielle Neugründer eines psychiatrischen Pflegedienstes wurden und werden in ihrem Vorhaben unterstützt und beraten. Die BAPP beziehungsweise ihre Mitglieder waren an der Entwicklung von S3-Richtlinien beteiligt und haben Artikel für Fachzeitschriften und Fachbücher verfasst.

Die BAPP sucht die Kooperation mit anderen Verbänden, Gruppierungen und Organisationen, um gemeinsam die pflegerischen Interessen voranzutreiben. Seit 2007 ist sie eine anhörungsberechtigte Organisation beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Der BAPP-Vorstand war wesentlich an der Vorbereitung und Gründung der DFPP beteiligt. Als assoziierte Verbände arbeiten BAPP und DFPP auf allen Ebenen eng zusammen.

Obwohl APP im Rahmen von einzelnen integrierten Versorgungsverträgen bereits 2004 und als Regelversorgung seit 2005 implementiert ist, konnten einige Ziele der BAPP bis heute nicht erreicht werden. Auch wenn die Anzahl der APP-Angebote seit dieser Zeit deutlich gewachsen ist, sind die meisten deutschen Regionen noch weit von einer flächendeckenden Versorgung entfernt. Auch konnte bisher nicht bewirkt werden, dass Bundesrahmenverträge die APP-Bedingungen einheitlicher regeln.

Weitere Infos zur BAPP: http://www.bapp.info und http://blog.bapp.info.

Volker Haßlinger

Berichte aus den Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe (AG) Psychiatrische Pflege im ambulant-komplementären Bereich

Die AG ist im Rahmen der konstituierenden Sitzung und ersten Mitgliederversammlung der DFPP im Februar 2012 entstanden. Die sehr divergente Situation der ambulanten psychiatrischen Pflege in den einzelnen Bundesländern zu Aufgabenprofilen, Stellenbesetzung und Vergütung waren mit ausschlaggebend für die Entstehung.

Gleichzeitig stellt die ambulante psychiatrische Pflege ein wichtiges Angebot für psychisch erkrankte Menschen im ambulanten psychiatrischen Versorgungssystem in Deutschland dar. Durch eine Zunahme von psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung sowie die politischen Schwerpunktsetzungen und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der ambulanten Behandlungsstrukturen ergeben sich hier neue Chancen und Entwicklungsfelder. Gleichzeitig ist dieser Bereich durch eine unterschiedliche Dichte an niederschwelligen Angeboten und, bedingt durch die Sozialgesetzgebung, durch verschiedene Finanzstrukturen sowie einem komplexen rechtlichen Rahmen gekennzeichnet.

Die AG bündelt die Themen Pflege in der PIA (Psychiatrische Institutsambulanz), APP und Gemeindepsychiatrischen Pflege. Zu den aktuellen Arbeitsschwerpunkten gehören das Darstellen der aktuellen Versorgungsstruktur, Inklusion und soziale Teilhabe, eine Beschreibung von Tätigkeitsbereichen, das Thema der Personal- und Qualifikationsanforderungen, das Erarbeiten von Best-Practice-Modellen und Empfehlungen in Form eines Positionspapiers für die Psychiatrische Pflege im ambulanten Bereich.

Sie verfolgt damit unter anderem das Ziel einer begrifflichen Klärung zu dem, was Psychiatrische Pflege im ambulanten Bereich ist beziehungsweise welche Aufgaben sie hat.

In Kooperation mit der BAPP arbeiten derzeit zehn aktive Mitglieder der Arbeitsgruppe an diesen Themen und Zielen. Die Mitglieder sind Experten aus den Bereichen PIA, APP und der Gemeindepsychiatrischen Pflege aus dem Bundesgebiet.

Sie treffen sich einmal jährlich, um erarbeitete Inhalte zu diskutieren und zu präzisieren. Darüber hinaus stellen E-Mail und Telefon wesentliche Kommunikationsmedien der Zusammenarbeit dar. Auf dem DGPPN-Kongress 2013 in Berlin ist die AG im Auftrag der DFPP zusammen mit der BAPP mit einem Kooperationssymposium zur gemeindenahen Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen vertreten. Das nächste Treffen der AG findet am 05. April 2014 in Nürnberg statt.

Kontakt: ag-app@dfpp.de.

Cornelia Schindler