ergopraxis 2013; 6(11/12): 8-10
DOI: 10.1055/s-0033-1361899
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14 November 2013 (online)

100-Jährige in Deutschland – Fit und zufrieden

Manche wünschen sich, hundert Jahre alt zu werden und dabei geistig und körperlich fit zu sein. Dass das wohl gar nicht so selten ist, zeigt eine aktuelle Studie der Universität Heidelberg. In Deutschland gibt es schätzungsweise 13.000 Menschen, die 100 Jahre oder älter sind – diese Zahl hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die Heidelberger Forscher fragten nach einer ersten Untersuchung 2000/2001 nun zum zweiten Mal rund einhundert Hundertjährige nach ihren alltäglichen Herausforderungen, Aktivitäten, ihrer sozialen Einbindung und Lebensqualität. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, sind heute die Hochbetagten geistig und körperlich fitter als Greise von vor etwa zehn Jahren. Die Lebensfreude sei unverändert, etwa drei Viertel möchte unbedingt weiterleben und nur jeder Zehnte verspüre so etwas wie eine Todessehnsucht.

Über die Hälfte (52 Prozent) der Hundertjährigen habe keine oder nur geringe geistige Defizite. Vor zehn Jahren waren das nur 41 Prozent. Verbessert hat sich nach den Studienergebnissen auch die Selbstständigkeit. Heute können mehr der Hochbetagten selbst ihre Mahlzeiten zubereiten, selbstständig essen, sich um ihr Aussehen kümmern, telefonieren und ihre Geldangelegenheiten regeln. „Allerdings sind die Fortschritte nicht so ausgeprägt, dass sie sich in einer geringeren Pflegebedürftigkeit niederschlagen“, sagt Studienleiterin Dr. Daniela Jopp. Es sei nur jeder Fünfte gesundheitlich so fit, dass keine Leistungen der Pflegeversicherung nötig sind.

Die Lebenszufriedenheit scheint laut der Untersuchung vor allem durch die Fürsorge der Familie geprägt zu sein. 73 Prozent der Befragten haben Kinder in der Nähe, die sie im Alltag viel unterstützen.

ba

Januar 2014

Karten verlieren Gültigkeit

Noch sind zweierlei Versichertenkarten im Umlauf: die Krankenversichertenkarte und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Wie der GKV-Spitzenverband informiert, sind ab 1.Januar 2014 nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig. Wer eine solche noch nicht hat, sollte sich schleunigst eine bei seiner Krankenkasse besorgen. Denn wer im Januar ohne eGK zum Arzt geht, muss innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Sonst darf der Arzt die Kosten für die Behandlung privat in Rechnung stellen. Die Kasse erstattet dem Patienten diese Kosten nur dann, wenn spätestens bis Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.

ba