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DOI: 10.1055/s-0033-1362797
Aktuelles aus der Weiterbildungskommission der DGVS:
Stand der Revision der Weiterbildungsordnung
Publication History
Publication Date:
22 September 2014 (online)
Hintergrund
Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) vorzubereiten. Ziel ist es, die Anforderungen und Richtzahlen auf ihre Sinnhaftigkeit und Erfüllbarkeit in Klinik und Praxis zu prüfen und eine Flexibilisierung der Weiterbildung im Rahmen der ambulanten und stationären Krankenversorgung zu erreichen. Hierbei sollen kompetenzbasierte Inhalte und Krankheitsbilder Vorrang vor Zeitangaben und Festlegungen bestimmter Funktionsbereiche haben und auch Verbund-Weiterbildungen zwischen Klinik und Praxis ermöglicht werden. Kern der geplanten Reform ist eine Ausrichtung und Strukturierung an Kompetenzen, wobei die Grundstruktur von Facharzt, Schwerpunktbezeichnung und Zusatzweiterbildung erhalten bleibt. Konsens besteht bei allen Beteiligten darin, dass sich die bisherigen Weiterbildungsordnungen zu sehr an teilweise unrealistischen Richtzahlen orientieren, die keine fachliche Begründung haben und zu Recht sowohl von den Weiterbildungsbefugten als auch den -assistenten heute kritisch hinterfragt werden. Stattdessen sollten sich die Richtzahlen an didaktischen Anforderungen und der Versorgungsrealität orientieren. Für die neue MWBO sind Weiterbildungsmodi konzipiert worden, die beschreiben, welche Inhalte der Internist zum Zeitpunkt der Facharztprüfung „kennen“ oder „können / beherrschen“ muss ( [Tab. 1]).
Die betroffenen Organisationen wurden von der Bundesärztekammer im Dezember 2012 um Mitgestaltung der neuen MWBO gebeten. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist im Mai 2013 hat die Bundesärztekammer auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge und Kommentare der Fachgesellschaften eine erste Version der MWBO erstellt und ein Konvergenzverfahren zwischen den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer eingeleitet ( [Abb. 1]).