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DOI: 10.1055/s-0033-1362827
Grundversorger oder Grundversorgung? – PFG ab 01.01.2015 auch für Internisten mit Schwerpunkt
Publication History
Publication Date:
20 October 2014 (online)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)“ ist die etwas sperrige Bezeichnung für einen Zuschlag, den seit 1.10.2013 jeder patientenversorgende Facharzt für jeden Behandlungsfall erhält, bei dem er „ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt“. Jeder Facharzt? Nein! Die fachärztlichen Internisten mit Schwerpunkt sind bisher als Fachgruppe komplett von der PFG ausgeschlossen worden.
Gemeinsam mit den Berufsverbänden der FA-Internisten mit Schwerpunkt haben wir diese Regelung von Anfang an nachdrücklich kritisiert. Wir haben gegenüber KBV und Krankenkassen immer wieder dargestellt, dass die arztspezifische Trennung zwischen der fachärztlichen Grundversorgung und der spezialisierten fachärztlichen Versorgung an der Realität der ärztlichen Tätigkeit in der fachinternistischen Praxis vorbeigeht. Sie bedeutet eine künstliche, nicht aber medizinisch oder vom tatsächlichen Behandlungsauftrag begründbare Trennung zwischen „Grundversorgern“ und „Spezialisten“.
Unsere gemeinsame Forderung war deshalb, dass die PFG fallbezogen an alle Fachärzte ausgezahlt wird, also auch an fachärztliche Internisten. Zum 1.1.2015 wird der EBM nun tatsächlich geändert: Die PFG mit Fallbezug kann dann auch von Schwerpunkt-Internisten abgerechnet werden, allerdings nur, wenn ausschließlich die Grundpauschale (13390, 13391 oder 13392) abgerechnet wird. Auch wenn das für viele Praxen nur einen kleinen Geldbetrag ausmachen wird, so wird damit eine grundsätzliche Schieflage beseitigt: Es bedeutet die für die Zukunft wichtige Anerkennung, dass auch in spezialisierten Praxen „Grundversorgung“ stattfindet und die dafür vorgesehene finanzielle Förderung in Zukunft nicht an uns vorbeifließen wird.
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