Die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte und Ärztinnen gibt ihnen auf, „ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit“ auszuüben und „ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten“ auszurichten [1]. Was aber, wenn das Wohl des Einzelnen mit dem aller Patienten der Solidargemeinschaft in Konflikt gerät? Nämlich dann, wenn mit knappen Ressourcen zu haushalten ist?