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intensiv 2014; 22(01): 7
DOI: 10.1055/s-0033-1363483
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Publication History
Publication Date:
07 January 2014 (online)
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Nachweis für vergessenes Operationstuch im Bauchraum
Eine Behauptung in einem gerichtlichen Verfahren kann für wahr gehalten werden, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an dem Vorliegen einer Tatsache hat – eine hundertprozentige Überzeugung des Gerichts ist dazu nicht nötig.
Im konkreten Fall ging es darum, in welchem Krankenhaus das Operationstuch im Bauchraum vergessen worden war. Das Gericht ordnete das Operationstuch einem bestimmten Krankenhaus zu und wurde in der Berufung bestätigt, obwohl eine anderslautende Zuordnung nicht gänzlich ausgeschlossen war.
OLG Hamm, Urteil v. 18.01.2013 – 26 U 30/12