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Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(12): 1188
DOI: 10.1055/s-0033-1363603
DOI: 10.1055/s-0033-1363603
Recht in der Praxis
Vertragsarztrecht – Kataraktvertrag: Keine Teilnahme bei sichergestellter bedarfsgerechter Versorgung
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
10. Dezember 2013 (online)

Sobald in einem Planungsbereich die bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt ist, haben weitere Ärzte keinen Anspruch auf Teilnahme an Verträgen über ambulant durchgeführte Katarakt-Operationen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 12.08.2013 – L 11 KA 92/12 B ER – festgestellt.