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DOI: 10.1055/s-0034-1367621
Fehlende finanzielle Anreize für Replantationen
Die Diagnosis Related Groups (DRG) sehen die einheitliche, an „Fällen“ orientierte Entlohnung für die Behandlung stationärer Patienten vor. Dabei wird die Pauschale, die für eine bestimmte Erkrankung bzw. Eingriff bei gesetzlich Versicherten gezahlt wird, vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) festgelegt. Wie das InEK aber genau die Vergütung kalkuliert, ist nicht nachvollziehbar und die Fallpauschalen decken oft nicht die tatsächlich angefallenen Kosten. Für die Versorgung von Amputationsverletzungen der Finger haben Gonser et al. das jetzt durchgerechnet.Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. Juni 2014 (online)

Nach einer traumatischen Fingeramputation „lohnt sich“ die Replantation für die Klink nicht, so die Autoren. Dabei scheint das InEK nicht in Betracht zu ziehen, dass die Replantation nicht nur für die Betroffenen eine höhere Lebensqualität bedeutet, sondern auch volkswirtschaftlich gerechnet mittel- und langfristig insgesamt geringere Kosten für medizinische Versorgung, Rehabilitation, Wiedereingliederung ins Berufsleben etc. entstehen, die die kurzfristig höheren Kosten ausgleichen können. Das InEK, so die Autoren, müsse in die Pflicht genommen werden, nicht nur eine kostendeckende, sondern auch eine ethisch vertretbare Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Ein erster Schritt dahin könnte die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen für die Ermittlung der Fallpauschalen sein.