„Gehen Sie gegen ärztlichen Rat nach Hause, müssen Sie eine gesonderte Erklärung unterschreiben. Sie übernehmen damit die Verantwortung für alle Nachteile, die Ihnen daraus entstehen.“ Mit Formulierungen wie diesen versuchen Kliniken, eine Haftung bei vorzeitiger Entlassung des Patienten zu vermeiden. Aber: Ist das rechtens – und bei allen Patienten anwendbar?