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Rofo 2014; 186(4): 423-425
DOI: 10.1055/s-0034-1368942
DOI: 10.1055/s-0034-1368942
Radiologie und Recht
Schweigepflicht und Datenschutz bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen
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Publication History
Publication Date:
01 April 2014 (online)
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Viele Ärzte nutzen für privatärztliche Abrechnungen auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das Angebot von Abrechnungsstellen. Dies gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch für liquidationsberechtigte Krankenhausärzte. Für die Abrechnung über eine Abrechnungsstelle ist dabei eine Abtretung der Rechnungsforderung gegenüber dem Patienten durch den Arzt an die Abrechnungsstelle notwendig. Gerade diese Abtretung birgt jedoch rechtliche Schwierigkeiten. Die Problematik reicht dabei von Datenschutzfragen bis hin zum klassischen Zivil- und Strafrecht.