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DOI: 10.1055/s-0034-1370862
Medikamente: Lieb und teuer?
Publication History
Publication Date:
15 February 2014 (online)
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Fertigarzneimittel brauchen eine amtliche Zulassung – entweder im nationalen Verfahren, im zentralisierten oder dezentralen EU-Verfahren.
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Die Behörden entscheiden über den Zulassungsantrag anhand von Unterlagen des Herstellers. Entscheidend sind
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pharmazeutische Qualität,
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Wirksamkeit und
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Unbedenklichkeit.
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Auch nach der Zulassung wird ein Arzneimittel laufend überwacht, um z. B. Langzeitfolgen oder seltene Nebenwirkungen zu dokumentieren.
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Arzneimittelpreise bestimmen sich einerseits durch Entwicklungskosten der Hersteller, andererseits durch Sparbemühungen der Krankenkassen.
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Die wichtigsten Instrumente zur Preisregulierung sind
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Festbeträge
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Herstellerabschlag
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Importquoten
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Rabattverträge
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Erstattungsbetragsverhandlungen nach früher Nutzenbewertung
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Die Arzneimittelausgaben der GKV betragen momentan ca. 29 Mrd. € pro Jahr, das sind etwa 16 % der Gesamtausgaben.
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in Lege artis 2013; 3: 216–221