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Laryngorhinootologie 2014; 93(10): 686-687
DOI: 10.1055/s-0034-1372651
DOI: 10.1055/s-0034-1372651
Wirksame Aufklärung durch Medizinstudentin im Praktischen Jahr
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
10. Oktober 2014 (online)
Die Eingriffs- und Risikoaufklärung ist eine der wesentlichen Pflichten des Arztes im Behandlungsverhältnis. Eine Delegation der Aufklärung an andere Ärzte ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, eine Übertragung auf nichtärztliches Personal grundsätzlich ausgeschlossen. Dass dies nicht ausnahmslos gilt, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 29.01.2014–7 U 163/12 –. Das Gericht bewertete die Aufklärung durch eine Medizinstudentin im Praktischen Jahr (PJ) als zulässig. Nachfolgend sollen die Voraussetzungen dargestellt werden, unter denen eine Aufklärung in Ausnahmefällen wirksam auch von Studenten im Praktischen Jahr übernommen werden kann.