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DOI: 10.1055/s-0034-1374375
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPPV) in Bayern – Hauptmerkmale der Verordnungen
Fragestellung: Beschreibung von demographischen, klinischen und SAPPV-spezifischen Merkmalen
Methodik: Retrospektive Auswertung von SAPPV-Verordnungen zwischen 1.1. und 31.10.2013. Einfache deskriptive Statistik mit Häufungen und Proportionen.
Ergebnis: Im angegebenen Zeitraum wurden 73 Verordnungen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) von den Gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung vorgelegt. Dies beinhaltete 7 Folgeverordnungen.
Das durchschnittliches Alter der Patienten lag bei 10,7 Jahre; Altersverteilung < 1 Jahr (n = 7), 1 – 5 Jahre (n = 22), 6 – 10 Jahre (n = 13), 11 – 15 Jahre (n = 6), 16 – 20 Jahre (n = 14), 21 – 30 Jahre (n = 6), > 30 Jahre (n = 5), Minimum 1 Monat und Maximum 32 Jahre.
Tumordiagnosen (n = 16), häufigste Entität Hirntumore; Chromosomenstörungen (n = 7); neurologische Erkrankungen (n = 16); angeborene Erkrankungen (n = 22) mit Schwerpunkt von Herzfehlern (n = 9); Z.n. Reanimation (n = 9); Epidermolysis bullosa (n = 2); keine Angabe (n = 1).
Die Verordnungen wurden durch niedergelassene Pädiater (n = 31), Ärzte der Kinderkliniken (n = 21) und Allgemeinärzte (n = 15) ausgestellt.
Gleichzeitig mit dem SAPV-Team waren häusliche Kinderkrankenpflegedienste (n = 6) und häusliche Intensivpflegedienste (n = 15) mit eingebunden.
In 64 Fällen waren die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt; in 3 Fällen wurde um eine Wiedervorlage mit zusätzlichen Befunden gebeten. Ablehnungen und Beendigungen erfolgten nach telefonischer Rücksprache bzw. nach Vorlage ausführlicher Verlaufsdokumentationen (n = 6).
Schlussfolgerung: SAPV für Kinder und Jugendliche wurde in Bayern überwiegend bei angeborenen Erkrankungen verordnet.