Subscribe to RSS
Please copy the URL and add it into your RSS Feed Reader.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/en/10.1055-s-00000178.xml
retten! 2014; 3(2): 78-81
DOI: 10.1055/s-0034-1375261
DOI: 10.1055/s-0034-1375261
Recht & Berufspolitik
Patientenrechtegesetz – Bedeutung für den Rettungsdienst
Further Information
Publication History
Publication Date:
07 May 2014 (online)
Abstract
Bisher war ein Großteil des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts nicht gesetzlich geregelt. Das soll jetzt das neue Patientenrechtegesetz(PatRechteG) ändern und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen – auch für den Rettungsdienst.
Kernaussagen
-
Die neuen Gesetzesvorschriften zum Behandlungsvertrag gelten nur für die Notfallrettung, nicht jedoch für den qualifizierten Krankentransport.
-
Die Pflichten des Rettungsdienstes als Behandelnder sind durch das PatRechteG erstmalig ausdrücklich gesetzlich geregelt.
-
Besondere Sorgfalt gilt zukünftig für eine hinreichend ausführliche Einsatzdokumentation durch den Rettungsdienst.