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Der Klinikarzt 2014; 43(4): 176-177
DOI: 10.1055/s-0034-1376435
DOI: 10.1055/s-0034-1376435
Medizin & Management
Risikoaufklärung durch PJ-ler kann ausreichend sein – Aufklärung kann (!) der ärztlichen Aufklärung gleichstehen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Mai 2014 (online)
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt mit Urteil vom 29.01.2014 (Az.: 7 U 163/12), dass die Eingriffs- und Risikoaufklärung einem Medizinstudenten im Praktischen Jahr übertragen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Aufklärung seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des auszubildenden Arztes stattfindet. Auf die persönliche Anwesenheit eines Arztes beim Aufklärungsgespräch kommt es nicht entscheidend an.