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Fortschr Neurol Psychiatr 2014; 82(6): E1
DOI: 10.1055/s-0034-1384930
DOI: 10.1055/s-0034-1384930
Erratum
Phasenprophylaxe bipolarer Erkrankungen
Long-term Treatment of Bipolar DisorderWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. Juli 2014 (online)
In unserem Beitrag „Phasenprophylaxe bipolarer Erkrankungen“ ist in Tabelle 1 auf Seite 350 dargelegt, dass Valproat eine uneingeschränkte Zulassung zur Phasenprohylaxe habe.
Die Indikation wurde seit Februar 2011 beschränkt. Die korrekte Formulierung lautet seit dem: „Behandlung von manischen Episoden bei einer bipolaren Störung, wenn Lithium kontraindiziert ist oder nicht vertragen wird. Die weiterführende Behandlung kann bei Patienten in Erwägung gezogen werden, die auf Valproat bei der Behandlung der akuten Manie angesprochen haben“. Die Autoren danken Herrn Professor Tom Bschor aus Berlin für den entsprechenden Hinweis.