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DOI: 10.1055/s-0034-1385953
Reanimation – ja oder nein? – Die Patientenverfügung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. August 2014 (online)
Abstract
Das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung ist auch imRettungsdienst und Krankentransport zu beachten. Wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann und wenn einePatientenverfügung vorliegt, muss das Rettungsdienstpersonalentscheiden, ob der Patient z. B. reanimiert werden soll oder nicht.
Kernaussagen
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Patientenautonomie gilt auch im Krankentransport und Rettungsdienst
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Beim Krankentransport unterbleibt eine Reanimation nur dann, wenn dies schriftlich vom behandelnden Arzt, der die Patientenverfügung kennt und geprüft hat angeordnet wird.
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Im Notfalleinsatz ist es zwingend nötig, mit der Reanimation zu beginnen – unabhängig davon, ob eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht.Die Reanimation ist bis zur Übernahme durch den Notarzt fortzuführen, der dann je nach Einsatzsituation die weiteren Entscheidungen trifft.