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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(04): 400
DOI: 10.1055/s-0034-1387845
DOI: 10.1055/s-0034-1387845
Recht und Wirtschaft
Wenn der Staatsanwalt klingelt …
Durchsuchung Der ArztpraxisWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. August 2014 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/ouinfo/201404/lookinside/thumbnails/10.1055-s-0034-1387845-1.jpg)
Zusammenfassung
Insbesondere in Ermittlungsverfahren, die wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs geführt werden, gehört die Durchsuchung von Praxis- und sogar Wohnräumen zu den Routinemaßnahmen der Ermittlungsbehörden. Routine ist die Durchsuchung allerdings nur für die beteiligten Beamten. Der betroffene Arzt befindet sich dagegen in einer Ausnahmesituation. Eine adäquate Reaktion kann dazu beitragen, den mit einer Durchsuchungsmaßnahme verbundenen Schaden zu begrenzen.