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Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(09): 869-870
DOI: 10.1055/s-0034-1389594
DOI: 10.1055/s-0034-1389594
Recht in der Praxis
Vertragsarztrecht – Ärztin ohne Mitunternehmerstellung in Gemeinschaftspraxis soll steuerliches Risiko tragen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. September 2014 (online)
Ist eine Ärztin nicht am Vermögen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) beteiligt und erhält sie nur einen Prozentteil ihrer Honorarumsätze, fehlt regelhaft die steuerliche Mitunternehmerstellung. Vereinnahmt die BAG Einkünfte aus der zudem vollständig eigenverantwortlichen Behandlungstätigkeit der Ärztin, unterliegen diese der Gewerbesteuer, die sodann die Gesamteinkünfte der BAG erfasst (Abfärbetheorie). Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden (Urteile vom 19.9.2013, Az: 11 K 3968/11 und 11 K 3969/11).