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ergopraxis 2014; 7(09): 9-11
DOI: 10.1055/s-0034-1390269
DOI: 10.1055/s-0034-1390269
gesprächsstoff
Gemeinsamer Bundesausschuss – Herr über den Heilmittelkatalog
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. September 2014 (online)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmittelkatalogs. Er entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. In die Kritik geriet der G-BA, weil seine Entscheidungen intransparent ablaufen. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.