Pädiatrie up2date 2015; 10(02): 151-174
DOI: 10.1055/s-0034-1391978
Entwicklung
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Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen – Teil 1

Thomas Baumann
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Publication Date:
29 May 2015 (online)

Urteilsfähigkeit

Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass bei unter 12-Jährigen die Urteilsfähigkeit nicht gegeben ist, sie bei 12- bis 16-Jährigen individuell bestimmt werden muss, während sie bei über 16-Jährigen in der Regel angenommen werden darf.

Kein Arztgeheimnis bei:
  • Lebensgefahr

  • Gewalt

  • sexuellen Übergriffen

  • sexuell übertragbaren Krankheiten

Fazit

Bei den „10 S“ hätten durchaus noch andere Begriffe eine Berechtigung, berücksichtigt zu werden: z. B. „Saufen“, Schüchternheit und Tics, Spezialernährung zum Muskelaufbau (Anabolika), Spezialdiäten zum Gewichtsverlust (Anorexie) und Sexualaufklärung.

Sie sehen, in der Praxis für Jugendliche haben es die Begriffe mit „S“ in sich.