In einer aktuellen Entscheidung hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über eine Klage zu entscheiden, in deren Rahmen dem beklagten Krankenhausträger u. a. ein insgesamt fehlerhaftes Hygienemanagement vorgeworfen wurde. Das OLG Hamm musste sich u. a. mit der Frage befassen, ob mehrere zeitgleiche MRSA-Infektionen in einer Klinik eine Umkehr der Beweislast für Hygienemängel nach sich ziehen.
Urteil des OLG Hamm vom 14.4.2015, Aktenzeichen: 26 U 125/13