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Aktuelle Urol 2014; 45(05): 363-364
DOI: 10.1055/s-0034-1393922
DOI: 10.1055/s-0034-1393922
Recht in der Praxis
Vertragsarztrecht – Arzt ohne Mitunternehmerstellung in Gemeinschaftspraxis soll steuerliches Risiko tragen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Oktober 2014 (online)
Ist ein Arzt nicht am Vermögen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) beteiligt und erhält er nur einen Prozentteil ihrer Honorarumsätze, fehlt regelhaft die steuerliche Mitunternehmerstellung. Vereinnahmt die BAG Einkünfte aus der zudem vollständig eigenverantwortlichen Behandlungstätigkeit des Arztes, unterliegen diese der Gewerbesteuer, die sodann die Gesamteinkünfte der BAG erfasst (Abfärbetheorie). Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden (Urteile vom 19.9.2013, Az: 11 K 3968/11 und 11 K 3969/11).
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in Klin Monatsbl Augenheilk 2014; 231: 870–871.