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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(06): 624-626
DOI: 10.1055/s-0034-1397001
DOI: 10.1055/s-0034-1397001
Recht und Wirtschaft
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Chef- und Oberärzte
VertragsgestaltungWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
18. Dezember 2014 (online)
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Chefärzte und Oberärzte im Krankenhaus wurden bisher nur sehr stiefmütterlich behandelt. Dabei ist der Umstand, dass sich ein Chef- oder Oberarzt nach Kündigung seines Dienstverhältnisses in direkter räumlicher Nähe zu seinem bisherigen Krankenhaus in eigener Praxis niederlässt oder zu einem anderen Krankenhaus in der Nachbarschaft wechselt und damit zum unmittelbaren Konkurrenten seines bisherigen Arbeitgebers wird, nicht neu.