Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(06): 639
DOI: 10.1055/s-0034-1397007
BVOU
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Berufsunterbrechungs-Versicherung für Orthopäden

Olga Zöllner
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Publikationsdatum:
18. Dezember 2014 (online)

Für den niedergelassenen Orthopäden, der eine eigene Praxis betreibt, kann eine länger andauernde Unterbrechung der Praxis durch Krankheit, Unfall oder durch einen versicherten Sachschaden wie z. B. wegen eines Brandes oder Schadens, verursacht durch Leitungswasser, das finanzielle „Aus“ bedeuten. Ohne dass in dem Unterbrechungszeitraum Einkünfte erzielt werden, laufen die Praxiskosten weiter und ggf. muss ein Praxisvertreter bezahlt werden. Mit diesem Problem konfrontiert werden können auch Chefärzte mit liquidationsberechtigter Tätigkeit.