Transfusionsmedizin 2015; 5(3): 111-112
DOI: 10.1055/s-0034-1397902
Editorial
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neues Logo – neue DGTI

H. Schrezenmeier
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Publication Date:
28 September 2015 (online)

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

ist es Ihnen aufgefallen? Auf der Titelseite findet sich erstmals das neue Logo der DGTI. Das geschwungene Band symbolisiert verschiedene Aspekte des Faches Transfusionsmedizin: die Verbindung vom Spender zum Empfänger, die Verbindung unseres Faches mit vielen anderen Disziplinen, die Verbindung vieler Einrichtungen und Berufsgruppen in einer gemeinsamen wichtigen Aufgabe, und schließlich umschlingt das Band die Vielfalt unseres Faches, welche auch in dem neuen „Claim“ zum Ausdruck kommt: „Die Gesellschaft für Blut, Zellen und Gewebe“. Die Betrachtung des Logos mag bei Ihnen auch ganz andere Assoziationen auslösen. So haben wir schon gehört, dass das Band an die DNA-Doppelhelix erinnert. Auch dies ist durchaus passend: Die zunehmende Bedeutung der molekularen Diagnostik ist ebenfalls ein Trend, der unser Fach gut charakterisiert.

Und die Farben? Rot und gelb. Dabei mag man an Erythrozytenkonzentrate und Plasma oder Thrombozytenkonzentrate denken. An Blut und Zellkulturmedien… und an vieles andere mehr.

Sollte das Logo bei Ihnen weitere Assoziationen auslösen, so ist das Ziel erreicht, mit einem neuen Logo die Dynamik, die Entwicklung und das breite Aufgabenspektrum weit über klassische Blutprodukte hinaus zu symbolisieren.

Ausgehend von der Diskussion bei der Mitgliederversammlung auf der DGTI-Jahrestagung in Hannover im September 2011 gab es zunächst konkrete Vorschläge, auch den Namen der DGTI zu verändern und explizit Zelltherapie und Gewebe mit aufzunehmen. In vielen Diskussionen zeigte sich jedoch, dass zwar breiter Konsens bestand, diese Themen deutlicher als Elemente im Spektrum der Transfusionsmedizin zu artikulieren. Ebenso zeigten jedoch die Diskussionen, dass große Bedenken bestanden, den seit mehr als 60 Jahren etablierten Namen unserer Gesellschaft und die „Marke“ DGTI einfach über Bord zu werfen. Die Lösung war schließlich, am Bewährten festzuhalten und sich dem Neuen zu öffnen. Der Name DGTI bleibt, aber in einem neuen, schwungvollen Design und ergänzt um den Claim „Die Gesellschaft für Blut, Zellen und Gewebe“. Dies sind nicht nur Worte, sondern Programm! Das Logo soll über Blut hinaus die Aufgaben unseres Faches definieren und unsere Aufgaben und Ziele darstellen – sowie unser Bindeglied, unser Band von der Gegenwart in die Zukunft sein.

Das neue Logo und der neugestaltete Internetauftritt wurden von der Kommission „Namensgebung und Strategie“ ins Leben gerufen. Vielen Dank an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen, welche unter Koordination von Herrn C. Gabriel hierzu beigetragen haben!

Im aktuellen Heft bringen wir einige Aspekte zum Thema „Zellen“ auf den aktuellsten Stand.

In der 2014 veröffentlichten Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen wird das Deutsche Register für Stammzelltransplantationen (DRST) als Institution des Qualitätsmanagements für die in Deutschland durchgeführten hämatopoetischen Stammzelltransplantationen explizit erwähnt. Dies ist Anlass, in dem Fokusbeitrag von H. Ottinger und D. Beelen die aktuellen Zahlen zur allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation in Deutschland und die Strukturen und Arbeitsweise des DRST vorzustellen.

Die allogene hämatopoetische Stammzelltransplantation ist eine kurative Therapieoption für viele maligne und nicht maligne hämatologische Erkrankungen. Die Indikationen für die allogene Stammzelltransplantation haben sich in den letzten Jahren verändert. Dies ist bedingt durch Entwicklung molekular zielgerichteter Therapien, bessere Prognose-Scores und Entwicklung der Transplantationsverfahren selbst (z. B. Spenderauswahl, Konditionierung, Prophylaxe und Therapie von Komplikationen). Vor diesem Hintergrund fasst der CME-Beitrag von M. Christopeit und N. Kröger die aktuellen Indikationen für die Stammzelltransplantation zusammen.

Mesenchymale Stamm- bzw. Stromazellen (MSC) stellen ein vielversprechendes Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) dar. Aktuell werden MSC in zahlreichen klinischen Prüfungen für regenerative und immunmodulatorische Therapien geprüft. Der Mechanismus der Wirkung von MSC ist nach wie vor nicht in allen Details aufgeklärt. Viele Befunde der letzten Jahre sprechen dafür, dass parakrine Effekte von großer Bedeutung sind. Eine Komponente dieses parakrinen Effektes sind extrazelluläre Vesikel, welche eine Interaktion der MSC mit anderen Zelltypen erlauben. Die Übersichtsarbeit von V. Börger, A. Görgens, E. Rohde und S.  Giebel fasst den aktuellen Stand des Wissens zusammen und macht deutlich, dass die MSC-Therapie möglicherweise vor einer Entwicklung hin zu einer zellfreien Therapie steht, bei der die parakrinen Faktoren, z. B. extrazelluläre Mikrovesikel, in gereinigter Form eingesetzt werden.

Aber noch sind die MSC-basierten Therapiestrategien überwiegend autologe und allogene Anwendungen von MSC. Durchflusszytometrische Analysen der charakteristischen Oberflächenmarker stellen hierbei wichtige In-Prozess-Kontrollen und Freigabeparameter für die ex  vivo expandierten MSC für die klinische Anwendung dar. Dieses neue Feld bedarf noch der Standardisierung und Harmonisierung. Im Praxistipp stellen M. Rojewski, R. Lotfi und H. Schrezenmeier die durchflusszytometrische Kontrolle und deren Validierung dar.

In der Kasuistik wird von einer Autorengruppe um S. Czekay und T. Bakchoul die Behandlung einer Patientin mit dekompensierter autoimmunhämolytischer Anämie nach Stammzelltransplantation vorgestellt. Die Behandlung, insbesondere auch die Transfusionsstrategie bei Patienten mit autoimmunhämolytischer Anämie, welche nicht auf die Standardimmunsuppression ansprechen, stellt immer eine Herausforderung dar. Die Gruppe aus Greifswald stellt hierzu ein interessantes Transfusionsstufenschema vor.

Die Möglichkeiten und die Grenzen unseres Faches werden nicht immer nur durch wissenschaftlich-medizinische Inhalte definiert, sondern auch durch rechtliche Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Apheresen, sowohl präparative als auch therapeutische Apheresen, sind ohne Zweifel ein wichtiger Bestandteil unseres Faches, ausgewiesen durch die Weiterbildungsordnung und die Bedeutung von Apherese-Verfahren in der täglichen Erfüllung unserer Aufgaben. Die Berechtigung von Transfusionsmedizinern, Apheresen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen, war Gegenstand eines Rechtsstreits, welcher höchstrichterlich vom Bundessozialgericht im Jahr 2014 zugunsten der Transfusionsmediziner entschieden wurde und zur Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen im Rahmen der Methodenrichtlinie Apherese durch den Gemeinsamen Bundausschuss führte. Rechtsanwalt U. Baur aus Düsseldorf stellt in seinem Beitrag die Hintergründe des BSG-Urteils dar und unterzieht die Richtlinienänderungen durch den GBA einer kritischen Würdigung. Weitere Handlungsoptionen für Transfusionsmediziner werden aufgezeigt.

Im Mantelteil finden Sie wieder die Zusammenfassung und Kommentierung zahlreicher aktueller Publikationen und Kongressberichte.

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