Transfusionsmedizin 2015; 5(3): 161-162
DOI: 10.1055/s-0034-1397917
Mitteilungen
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Aus der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie – Gesellschaftsmitteilungen

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Publication Date:
28 September 2015 (online)

Neue Satzung der DGTI eingetragen

Die bei der Mitgliederversammlung am 11.09.2014 in Dresden beschlossene neue Satzung ist zwischenzeitlich im Vereinsregister eingetragen und damit gültig. Einige Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Aufgaben der Gesellschaft (§ 2 Abs. 1): „Förderung von Aktivitäten, die dem Fortschritt in der Transfusionsmedizin und deren Grenzgebieten dienen. Die Aufgabe der Gesellschaft ist insbesondere, Forschung, Fortbildung, Lehre und Versorgung in den Gebieten zu fördern, die Mitglieder in der beruflichen und fachlichen Entwicklung zu vertreten, die Öffentlichkeit über die wissenschaftliche Entwicklung in den Gebieten zu informieren und die Beziehungen zu den nationalen und internationalen Fachgesellschaften zu pflegen.“

  • Mitgliedschaft (§ 4 Abs. 2): „Ordentliches Mitglied kann werden, wer Arzt oder Wissenschaftler ist oder als Gesundheitsfachberufler in der Transfusionsmedizin oder deren Grenzgebieten tätig ist.“
    Mit der Satzungsänderung wird es für die in der Transfusionsmedizin tätigen Wissenschaftler möglich, in einem unbürokratischen Verfahren ordentliches Mitglied zu werden. Ebenso öffnet sich die Gesellschaft für Gesundheitsfachberufler in der Transfusionsmedizin.

  • Aufnahmeverfahren (§ 4 Abs. 6): „Zur Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied in die Gesellschaft ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, aus dem der berufliche Werdegang zu ersehen ist. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand, der seine Entscheidung dem Antragsteller schriftlich bekannt gibt.“
    Damit ist auch das Aufnahmeverfahren vereinfacht. Die bisherige Benennung von 2 Bürgen, welche den Antrag unterstützen, entfällt.
    In Kürze wird es möglich sein, den Aufnahmeantrag unmittelbar online auf der Seite www.dgti.de zu stellen.
    Wir hoffen, dass sowohl die administrativen Erleichterungen beim Aufnahmeverfahren als auch die Anpassung der Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft dazu führen, dass die DGTI für alle in der Transfusionsmedizin tätigen Kolleginnen und Kollegen als Fachgesellschaft zur Förderung ihrer beruflichen und fachlichen Entwicklung noch interessanter wird.

  • Mitgliederrundschreiben per E-Mail (§ 6 Abs. 4): Bisher mussten wir Mitgliederrundschreiben, insbesondere wenn diese formale Punkte wie fristgerechte Einladung zur Mitgliederversammlung enthielten, immer als Papierpost versenden. Es war der Wunsch vieler Mitglieder und auch des Vorstands diese Rundschreiben in ein elektronisches Format umzustellen. Dies kann nun aufgrund der Satzungsänderungen erfolgen und wird mit dem nächsten Mitgliederrundschreiben, welches auch die Einladung zur Mitgliederversammlung auf der Jahrestagung in Basel enthält, umgesetzt werden.

  • Einrichtung einer Geschäftsstelle (§ 8 Abs. 16): Mit der Satzungsänderung wurde auch die Grundlage zur Einrichtung einer Geschäftsstelle geschaffen.