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DOI: 10.1055/s-0034-1398111
Bedarfsplanung – Aufkauf bei Überversorgung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Dezember 2015 (online)
Die Bedarfsplanung wird möglicherweise wieder kleinräumiger; ob dies auch für die Schwerpunkte gilt bleibt abzuwarten. Insbesondere ist nicht damit zu rechnen, dass eine Beplanung in die Schwerpunkte hinein kommen wird. Wahrscheinlich wird es nach wie vor die Gruppe der fachärztlichen Internisten als Ganzes geben. Auf jeden Fall ist der GBA angewiesen, bis Ende 2016 Verhältniszahlen festzulegen. Ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent soll eine Praxis nicht ausgeschrieben, sondern von der KV aufgekauft werden. Das betrifft fast alle Zulassungsbezirke in Deutschland. Es wird interessant sein abzuwarten inwieweit diese Regelung umgesetzt wird. Auf jeden Fall wird es Streitigkeiten über den Verkehrswert der Praxen geben. Für die Entschädigung bei Aufkauf der Praxis durch die KV gilt der Verkehrswert, der in Zukunft zu erzielen wäre. Das ist juristisch sehr strittig.