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Endo-Praxis 2015; 31(03): 130
DOI: 10.1055/s-0034-1399920
DOI: 10.1055/s-0034-1399920
Aktuelles
Management & Personalführung: Versicherungsschutz bei Betriebsausflug
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. September 2015 (online)

Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder – in einem Großbetrieb – der Abteilung offensteht.