Journal Club Schmerzmedizin 2014; 3(4): 174-176
DOI: 10.1055/s-0034-1544152
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Publikationsdatum:
08. Januar 2015 (online)

Ärztebewertung im Internet: Kein Anspruch auf Löschung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ärzte nicht verlangen können, dass ihre Daten aus Internetportalen zur Arztsuche und -bewertung gelöscht werden. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiege hier nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers. Der BGH räumte ein, dass ein Arzt durch seine Aufnahme in ein Bewertungsportal belastet werde. Auf der anderen Seite habe die Öffentlichkeit ein erhebliches Interesse an Informationen über ärztliche Leistungen, wozu Internetportale beitragen könnten. Gegen Missbrauch könne sich der betroffene Arzt wehren, da er vom Betreiber die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen kann. rnj

Nach einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs

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