ergopraxis 2015; 8(02): 48
DOI: 10.1055/s-0035-1546327
profession & perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Wie ist Urlaub bei Teilzeit geregelt?

Karsten Bossow

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
03. Februar 2015 (online)

Die Rechtsfrage

» Meine Mitarbeiterin arbeitet wöchentlich 2x4 Stunden (dienstags und donnerstags). Sie verdient über 450 Euro, damit sie sozialversichert ist. Das haben wir im Arbeitsvertrag so geregelt. Sie bekommt 40 Stunden Urlaub im Jahr und möchte nun 32 Stunden zusätzlich, da manche Monate mehr Tage haben, die auf Dienstag oder Donnerstag fallen. Da auch etliche Feiertage auf diese Wochentage fallen, frage ich mich, ob ich sie diese nacharbeiten lassen darf. «

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