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NOTARZT 2015; 31(01): 55
DOI: 10.1055/s-0035-1546367
DOI: 10.1055/s-0035-1546367
Aus den Verbänden
Novellierung des Rettungsdienstgesetzes
BAND widerspricht einer Splittung der HilfsfristWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. März 2015 (online)
Bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg ist geplant, die bisherige Hilfsfrist von „nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten“ auf 12 Minuten bis zum Eintreffen des Rettungswagen und bis zu 18–20 Minuten bis zum Eintreffen des Notarztes zu ändern. Hintergrund dieser Änderung ist die Tatsache, dass nur in 15 von 37 Rettungsdienstbereichen die bisherige Hilfsfrist eingehalten werden konnte.