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DOI: 10.1055/s-0035-1546916
Impfbuchvorlagepflicht in Schulen neu in Bayern seit 2013: ist sie erfolgreich? Eine erste Evaluation anhand der Impfbuchvorlageraten in den 6. Klassen
Hintergrund: Im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie wurde zur Verbesserung der Impfberatung von Schülern und Eltern eine Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Art. 14 Abs. 5 Satz 8 GDVG) zum 01.01.2013 eingeführt: Demnach sind vorhandene Impfdokumente der Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung und bei weiteren schulischen Impfberatungen durch die Personensorgeberechtigten verpflichtend vorzulegen. Diese auf drei Jahre befristete Regelung soll in dieser Zeit evaluiert werden. Methoden: Seit dem Schuljahr 2009/10 sind die Gesundheitsämter in Bayern aufgerufen, in allen 6. Klassen flächendeckend Impfbuchkontrollen durchzuführen und auf fehlende bzw. anstehende Impfungen hinzuweisen bzw. ggf. selbst ein Impfangebot vor Ort zu unterbreiten. Die jährliche Auswertung der anonymen und auf Landkreis-Ebene aggregierten Daten erfolgt im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Ergebnisse: Die Rate an vorgelegten Impfbüchern bezogen auf alle aufgerufenen Schüler der 6. Klassen in Bayern betrug im Durchschnitt im Jahr 2009/10 nur 58%, im Jahr 2010/11 60% und im Jahr 2011/12 nur 54%, wobei ausgeprägte regionale Schwankungen bestanden. Im Schuljahr 2012/13 legten 64% der Schüler ihr Impfbuch vor. Diese Steigerung ist möglicherweise ein erster Effekt der seit Anfang 2013 bestehenden Impfbuchvorlagepflicht, wobei ein flächendeckender Hinweis an die Eltern erst im Folgejahr erfolgte. Die Daten für das Schuljahr 2013/14 liegen zum Zeitpunkt der Abstracterstellung noch nicht vollständig vor. Positive Rückmeldungen der Gesundheitsämter und erste Analysen geben jedoch Hinweise auf eine weitere Steigerung der Impfbuchvorlagerate. Die zum Zeitpunkt des BVÖGD-Kongresses vorliegenden Ergebnisse des Schuljahrs 2013/14 werden im Poster vorgestellt. Ausblick: Sollte die Evaluation sowohl bei der Schuleingangsuntersuchung wie auch bei der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen einen Vorteil für eine flächendeckende Impfaufklärung ergeben, wird eine Fortsetzung dieser befristeten Regelung angestrebt.