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DOI: 10.1055/s-0035-1546925
Der Totenschein als Informationsquelle für Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Verstorbenen
In den Todesbescheinigungen wird vorrangig nach den zentralen Angaben zur Person und zur Sterbeörtlichkeit sowie zu den näheren Umständen und Ursachen des Todes gefragt. Zusätzlich ist aber auch von Belang, ob der Leichenschauer Anhaltspunkte kennt, die besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Verstorbenen notwendig machen. Die diesbezüglichen Formulierungen (im nicht vertraulichen Teil) sind von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich. Zusätzlich fällt auf, dass es zu diesem Angabefeld in der Todesbescheinigung nur in wenigen Fällen erläuternde Texte für den Leichenschauer gibt. Der aus der praktischen Arbeit gewonnene Blick auf die entsprechenden Einträge in den Todesbescheinigungen und Hinweise aus Kollegenkreisen sprechen dafür, dass zu diesem Sachverhalt bei den Ärzten, die die Todesbescheinigungen ausstellen, kaum fundierte Kenntnisse vorhanden sind. Aus einer kritischen Gegenüberstellung der verschiedenen Formular-Informationen auf den Todesbescheinigungen der Bundesländer in Verbindung mit den eigenen Erfahrungen soll eine Kurzinformation für die Formulare der Todesbescheinigung beispielhaft abgeleitet und zur Diskussion gestellt werden.
(Anmerkung: Im Text wird zur besseren Lesbarkeit nur die maskuline Form genutzt, es sind beide Geschlechter gleichberechtigt damit gemeint.)