Aktuelle Rheumatologie 2015; 40(02): 109-111
DOI: 10.1055/s-0035-1549502
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Recht – Ärztliche Aufgaben an Assistenzpersonal übertragen

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Publikationsdatum:
20. April 2015 (online)

In Deutschland gilt der „Arztvorbehalt“: Patienten behandeln und diese Leistungen abrechnen darf nur, wer eine ärztliche Berufserlaubnis und die nötigen Fachkenntnisse hat. Auch nichtärztliches Personal kann Aufgaben des Arztes übernehmen – z. B. Blut abnehmen, Infusionen anlegen oder Verbände wechseln. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Delegation ärztlicher Leistungen beachten müssen.

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in der Dtsch Med Wochenschr 2015; 140: 62–64