pferde spiegel 2015; 18(03): 118-121
DOI: 10.1055/s-0035-1557788
fachspiegel
Enke Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart · New York

Von der Mythologie zur Evidenzbasierung

Ein Beitrag zur Standardisierung pferdetierärztlicher Sorgfalt
Burkhard Oexmann
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Publikationsdatum:
14. September 2015 (online)

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Der Pferdetierarzt schuldet nur dann Schadensersatz, wenn ihn der Vorwurf einer „Pflichtverletzung“ trifft. Das führt sowohl im veterinärmedizinischen als auch juristischen Diskurs zu einer 2-stufigen Prüfung: Zunächst bedarf es der Definition der „Pflicht“, anschließend der Feststellung ihrer „Verletzung“. Woran haben sich „Pflicht“ und „Verletzung“ zu orientieren? Welche Maßstäbe gelten für den niedergelassenen Tierarzt, die Tierärzte einer spezialisierten Tierklinik oder gar die Ordinarien einer Hochschul-Pferdeklinik? Wer bestimmt im (gerichtlichen) Streitfall, was tierärztliche „Pflicht“ war und ob tatsächlich deren „Verletzung“ zu bejahen ist? Geht es nur um einen flashlight-artigen statischen Blick oder um eine dynamisierte Betrachtung des Gesamtgeschehens?