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DOI: 10.1055/s-0035-1557788
Von der Mythologie zur Evidenzbasierung
Ein Beitrag zur Standardisierung pferdetierärztlicher SorgfaltPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. September 2015 (online)


Der Pferdetierarzt schuldet nur dann Schadensersatz, wenn ihn der Vorwurf einer „Pflichtverletzung“ trifft. Das führt sowohl im veterinärmedizinischen als auch juristischen Diskurs zu einer 2-stufigen Prüfung: Zunächst bedarf es der Definition der „Pflicht“, anschließend der Feststellung ihrer „Verletzung“. Woran haben sich „Pflicht“ und „Verletzung“ zu orientieren? Welche Maßstäbe gelten für den niedergelassenen Tierarzt, die Tierärzte einer spezialisierten Tierklinik oder gar die Ordinarien einer Hochschul-Pferdeklinik? Wer bestimmt im (gerichtlichen) Streitfall, was tierärztliche „Pflicht“ war und ob tatsächlich deren „Verletzung“ zu bejahen ist? Geht es nur um einen flashlight-artigen statischen Blick oder um eine dynamisierte Betrachtung des Gesamtgeschehens?