Gesundheitswesen 2015; 77 - A131
DOI: 10.1055/s-0035-1563087

Die neuen RKI-Falldefinitionen 2015

M Diercke 1, J Benzler 1, I Schöneberg 1, I Mücke 1, D Altmann 1, H Claus 1, A Gilsdorf 1
  • 1Robert Koch-Institut, Berlin

Am 1.1.2015 ist die neue Version der Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern in Kraft getreten. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, um der Weiterentwicklung des medizinischen Wissens und der Labormethoden Rechnung zu tragen sowie Übermittlungskriterien zu präzisieren und zu vereinheitlichen. Die Überarbeitung wurde von der Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts (RKI) koordiniert. In mehreren Feedbackrunden wurden sowohl RKI-interne als auch externe Experten/innen aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie medizinischen Fachgesellschaften und Laboren einbezogen. Die neue Ausgabe und eine kommentierte Version wurden auf der Webseite des RKI (www.rki.de/falldefinitionen) veröffentlicht. Da die letzte Überarbeitung der Falldefinitionen bereits 8 Jahre zurück lag, sind die Änderungen in der neuen Version sehr umfangreich. Bei vielen Kategorien wurden Kriterien für das klinische Bild oder den labordiagnostischen Nachweis ergänzt oder gestrichen. Diese Änderungen können Einfluss auf die Anzahl der übermittelten Fälle und auf ihre Einordnung nach Falldefinitionskategorie haben. Bei einigen Übermittlungskategorien hat sich aber auch die Referenzdefinition geändert, was zu deutlichen Änderungen in den publizierten Fallzahlen führen kann. Deutliche Änderungen in den Fallzahlen werden vor allem in der Übermittlungskategorie Hepatitis B erwartet, da z.B. im Jahr 2013 64% aller übermittelten Fälle zur Falldefinitionskategorie D und E gehörten, die seit dem 1.1.2015 nun auch die Referenzdefinition erfüllen. Die umfangreichen Änderungen in den Falldefinitionen ziehen umfangreiche Änderungen in der Meldesoftware nach sich. Bei der Fallerfassung in der Meldesoftware wird jedem Fall eine Falldefinitionsversion zugeordnet. Dies bedeutet, dass z.B. die Referenzdefinition in einem Gesundheitsamt mit alter Software-Version nach alten Regeln und in einem Gesundheitsamt mit neuer Software-Version nach den neuen Regeln als erfüllt bzw. nicht erfüllt bewertet wird. Die Umstellung der Gesundheitsämter auf die neue Software-Version kann erfahrungsgemäß noch mehre Monate bis Jahre dauern. Dies sollte bei der Bewertung der Meldedaten für das Jahr 2015 berücksichtigt werden.

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