Klin Monbl Augenheilkd 2015; 232(09): 1040-1043
DOI: 10.1055/s-0035-1564740
Recht in der Praxis
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Delegation ärztlicher Leistungen – So delegieren Sie richtig – Ärztliche Aufgaben an Assistenzpersonal übertragen

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Publication Date:
18 September 2015 (online)

In Deutschland gilt der „Arztvorbehalt“: Patienten behandeln und diese Leistungen abrechnen darf nur, wer eine ärztliche Berufserlaubnis und die nötigen Fachkenntnisse hat. Auch nicht ärztliches Personal kann Aufgaben des Arztes übernehmen – z. B. Blut abnehmen, Infusionen anlegen oder Verbände wechseln. Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Bedingungen. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Delegation ärztlicher Leistungen beachten müssen.

Der Beitrag ist erstmals erschienen in Dtsch Med Wochenschr 2015; 140: 62–64