Zeitschrift für Phytotherapie 2015; 36 - P04
DOI: 10.1055/s-0035-1565965

Bewertung des genotoxischen Potenzials von Uvae ursi folium Extrakt – In-vitro-/In-vivo-Untersuchung an humanen Urinproben

S Garcia de Arriba 1, B Naser 1, KU Nolte 1
  • 1Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG, Salzgitter, Deutschland

Die Blätter von Arctostaphylos uva-ursi (Bärentraubenblätter) werden traditionell zu Behandlung von Harnwegsinfektionen angewendet. Durch Metabolisierung in der Leber entsteht aus dem Hauptwirkstoff (Arbutin) Hydrochinon (HQ), welches im Rahmen einer Phase-II-Reaktion zügig konjugiert wird. Lediglich ein kleiner Anteil verbleibt als freies HQ, dessen potenzielle Mutagenität in der Literatur immer wieder diskutiert wird.

Um das potenzielle Risiko einer mutagenen Aktivität von Bärentraubenblätter-Extrakt zu prüfen, wurden Urinproben von 12 Probanden untersucht, die 1,6 g Uvae ursi folium-Extrakt pro Tag (7 mg/kg/Tag Arbutin) erhielten. Dabei wurden sowohl die Mengen an freiem HQ als auch an Gesamthydrochinon in einzelnen Urinproben bestimmt. Die Urinproben (pool) wurden in vitro (Ames-Test) und in vivo (Mikronukleus-Test, Maus) getestet. Im Ames-Test wurden Salmonella-typhimurium-Stämme (TA 1535, TA 1537, TA 98 and T100) mit gepooltem Urin in mehreren Verdünnungsstufen (entsprechend einer Gesamt-HQ-Konzentration von 36 µg/ml bis 0,5 µg/ml) inkubiert (jeweils mit und ohne S9). Für die Mikronukleus-Analyse erhielten die Mäuse i.p. eine Einzeldosis von 10 ml unverdünntem und verdünntem gepoolten Urin/kg KG.

Die Probanden (n = 12) setzten in 36 Stunden im Durchschnitt 1,37 mg freies HQ und 109,04 mg Gesamt-HQ frei (0,512 µg/ml freies HQ bzw. 36 µg/ml Gesamt-HQ). Im Ames-Test war kein signifikanter Anstieg an Revertanten zu beobachten. Im Mikronukleus-Test konnte für keine der eingesetzten Urinverdünnungen eine signifikante Veränderung des Verhältnisses von polychromatischen zu normochromatischen Zellen festgestellt werden.

Schlussfolgerung: Sowohl in In-vitro- als auch In-vivo-Mutagenitätstests erwiesen sich die getesteten Urinproben als nicht mutagen. Diese Ergebnisse lassen vermuten, dass bei der Anwendung von Bärentraubenblätter-Extrakt in den für Phytopharmaka empfohlenen Dosierungen kein mutagenes oder genotoxisches Risiko für den Patienten besteht.