Z Geburtshilfe Neonatol 2015; 219 - P06_4
DOI: 10.1055/s-0035-1566635

Monoamniale Geminigraviditäten – Betreuung von Risikoschwangerschaften

S Geiler 1, S Riße 1, R Faber 1, H Stepan 2
  • 1Zentrum für Pränatale Medizin Leipzig, Leipzig, Germany
  • 2Universitätsklinikum Leipzig, Abteilung für Geburtsmedizin, Leipzig, Germany

Hintergrund: Monoamniale Geminigraviditäten treten selten auf und sind aufgrund der fetalen Gefährdung durch Nabelschnurverschlingungen, Frühgeburt und angeborenen Anomalien Hochrisikoschwangerschaften. Jüngere Daten zeigen, dass der perinatale Ausgang dennoch sehr gut ist, wenn die Schwangerschaften bis zur 20. Schwangerschaftswoche komplikationslos verlaufen. Die nachgewiesenen Nabelschnurverschlingungen stellen dabei keinen Grund für eine erhöhte Mortalität dar. Diese beruht eher auf angeborenen Anomalien, TRAP-sequenzen oder spontanen Fehlgeburten in frühen Schwangerschaftswochen.

Methode: Im Zeitraum von 2007 – 2015 wurden im Zentrum für Pränatale Medizin Leipzig alle Schwangerschaften (n = 13) einbezogen, welche sonographisch, klinisch oder pathologisch anatomisch eindeutig als monoamnial definiert wurden.

Ergebnisse: Aufgrund von schwerwiegenden angeborenen Anomalien (n = 4), IUFT (n = 1) und TOP (n = 1) endeten 6 Schwangerschaften bereits von der 15. SSW. Eine Gravidität mit TRAP-sequenz wurde extern mit Lasertherapie behandelt und endete mit einem gesunden Mehrling in der 32 + 4 SSW. Bei den anderen 6 Schwangerschaften, welche bis zur 20. SSW komplikationslos verliefen, zeigte sich trotz sonographisch nachgewiesener Nabelschnurverschlingung keine Mortalität. Das mittlere Gestationsalter dieser 13 Feten betrug bei Entbindung 34 + 1 SSW (32 + 2 SSW bis 36 + 0 SSW) und das durchschnittliche Geburtsgewicht 2137 Gramm (1630 Gramm bis 2850 Gramm).

Schlussfolgerung: Wir können die Ergebnisse der Literatur bestätigen, dass bei fehlenden Komplikationen bis zur 20. SSW trotz bestehenden Nabelschnurverschlingungen eine sehr geringe bis keine Mortalität zu erwarten ist. Bei hochspezialisierter Betreuung ist deshalb eine lange ambulante Überwachung gerechtfertigt.