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kma - Klinik Management aktuell 2008; 13(05): 106
DOI: 10.1055/s-0036-1574714
DOI: 10.1055/s-0036-1574714
Kommentar
Grob fahrlässig
KaliumchloridWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)

Das deutsche Rechtssystem macht feine Unterschiede, wenn es darum geht, ob und wie weit jemand die Folgen seines Handelns abschätzen kann oder konnte. Danach handelt fahrlässig, wer die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht beachtet, grob fahrlässig, wer dies in besonderem Maße tut und sogar mit bedingtem Vorsatz handelt, wer dabei auch noch mögliche negative Folgen seines Handelns billigend in Kauf nimmt.