kma - Klinik Management aktuell 2008; 13(12): 13
DOI: 10.1055/s-0036-1574981
Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung

Für das Gesundheitswesen
Jens Mau
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Publikationsdatum:
09. März 2016 (online)

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Sachverhalt: Die Klägerin ist in dem Krankenhaus der Beklagten als Hebamme tätig. Dort wird Frauen bei der Geburt üblicherweise Dolantin verabreicht. Nachdem der Eindruck entstanden war, dass bei der Hebamme Unregelmäßigkeiten bei der Betäubungsmittelentnahme und -verabreichung zu befürchten seien, wurden mit ihr drei Gespräche geführt, in denen verdeutlicht wurde, dass Verstöße im Betäubungsmittelbereich zu arbeitsvertraglichen Konsequenzen führen könnten.