Sachverhalt: Eine Krankenschwester begehrt die Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall und die Gewährung entsprechender Leistungen. Sie hob am 4. April 2005 eine schwerbehinderte Patientin, die circa 80 Kilogramm wog, in den Rollstuhl. Anschließend verspürte sie starke Schmerzen in der Brustwirbelsäule.